Kostenloser Corona-Schnelltest

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Gestern am 9. März 2021 ist die geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundes (TestV) im Bundesanzeiger verkündet worden und tritt rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft. Darin ist neu geregelt, dass asymptomatische Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Schelltest haben (§ 4a Bürgertestung).

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit bei uns mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen PoC Schnelltest auf SARS-CoV-2 (Corona) durchführen zu lassen. Nach Abschluss des Test erhalten Sie von uns eine Bescheinigung mit dem Testergebnis, welche z.B. zum Grenzübertritt berechtigt. Der Test ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch oder per Live-Chat einen Termin mit uns.